Ein Arzt für ALLES!

ARBEITSMEDIZIN / BETRIEBSARZT
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber einen Betriebsarzt zu bestellen, der ihn in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:
Ihr Nutzen als Arbeitgeber

Unsere Untersuchungsmethoden
Anbei eine Auswahl an arbeitsmedizinischen Untersuchungsmethoden, die wir in unserer Praxis oder direkt in Ihrem Betrieb durchführen:

Hörtest
Der Hörtest dient zur Diagnose der Hörleistung und Erkrankungen der Hörorgane.

EKG
Das klassische EKG wird am liegenden, entspannten Patienten durchgeführt und deshalb als Ruhe-EKG bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht das Belastungs-EKG: Hierbei erfolgt die EKG-Ableitung am Patienten während körperlicher Anstrengung – zum Beispiel auf einem Laufband.

Lungenfunktionstest
Ein Lungenfunktionstest dient der Diagnostik von Erkrankungen der Lunge und Atemwege, zum Beispiel Asthma.

Laboruntersuchungen / Biomonitoring
Unter Biomonitoring in der Arbeitsmedizin versteht man die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten, z. B. zur quantitativen Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder von biochemischen bzw. biologischen Parametern.

Sehtest & Gesichtsfeldmessung
Reaktions- und Aufmerksamkeitstest Corporal Plus der Vistec-AG. Mit Hilfe dieses Testsytems werden u.a. Bus- und Taxifahrer untersucht. Er dient der Erfassung verschiedener Merkmale wie z.B. der Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Orientierung.
Zusätzlich zu dem klassischen Sehtest kann eine Gesichtsfeldmessung zum Nachweis eines uneingeschränkten Gesichtsfeldes notwendig sein.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wir verfügen über langjährige fachliche Kompetenz und die apparative Ausstattung, um nach der aktuell gültigen Rechtsgrundlage arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchenungen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) durchzuführen (Ausnahme: Untersuchung G21 Überdruck).
Desweiteren werden die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach den H-Grundsätzen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Gartenbau-Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Inbesondere folgende Untersuchungen werden durchgeführt: